
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) –
Wichtige Änderungen für Ihre Heizung
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). In unseren FAQs finden Sie wichtige Informationen, wie sich die Regelungen auf Ihre Öl- und Gasheizung auswirken und was jetzt zu tun ist. Informieren Sie sich bei uns, um Ihre Heizung zukunftssicher zu betreiben.
FAQ: Was passiert jetzt mit meiner Öl- oder Gasheizung?
Seit dem 1. Januar 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, auch bekannt als das „Heizungsgesetz“. Es regelt, wie lange und in welchem Umfang fossile Brennstoffe für Raumwärme und Warmwasser noch genutzt werden dürfen. Ziel ist es, ab dem Jahr 2045 auf fossile Brennstoffe zu verzichten. Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt, die Sie als Besitzer einer Öl- oder Gasheizung wissen sollten.
Ja, Besitzer von Öl- oder Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurden, dürfen ihre Anlagen bis zum 31. Dezember 2044 weiterhin nutzen, ohne Einschränkungen. Ab dem Jahr 2045 ist der Betrieb von Heizungen, die fossile Brennstoffe nutzen, grundsätzlich nicht mehr erlaubt.
Defekte Öl- und Gasheizungen können repariert und weiterhin bis 2045 genutzt werden.
Tipp: Wenn Sie Ihre Heizung jetzt ersetzen möchten, können Sie bis zum Jahr 2028 einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) erhalten. Ab 2028 wird dieser Bonus kontinuierlich gesenkt.
Es gibt verschiedene Optionen, falls Ihre Heizung nicht mehr reparierbar ist:
Gebrauchte Gasheizung oder Miet-Gasheizung: In diesem Fall gelten Übergangsfristen von fünf Jahren bzw. bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahren. Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen Sie die Heizung auf erneuerbare Energien umrüsten – mindestens 65 Prozent müssen erneuerbar sein.
Neue Öl- oder Gasheizung: Diese muss ab einem bestimmten Zeitpunkt einen Anteil von erneuerbaren Energien nutzen. (Mehr dazu siehe Punkt 4).
Ja, aber mit Einschränkungen:
Neue Heizungen, die im Bestand installiert werden, müssen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, aber erst, wenn ein kommunaler Wärmeplan vorliegt. Dieser muss bis spätestens 2026 (für Städte mit über 100.000 Einwohnern) bzw. 2028 (für kleinere Gemeinden) aufgestellt werden. Sobald der Wärmeplan vorliegt, gilt die 65-Prozent-Regel.
Übergangsfristen:
- Wenn ein Fernwärmenetz nachweislich geplant ist, haben die Besitzer bis zu 10 Jahre Zeit, den 65-Prozent-Anteilzu erfüllen.
- Wenn das Gebäude nach 2029 nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann, müssen steigende Anteile erneuerbarer Energien wie Biomasse, Biomethan oder grüner Wasserstoff verwendet werden.
Tipp: Fragen Sie uns, ob in Ihrer Region bereits ein Wärmeplan vorliegt und welche erneuerbaren Energien für Ihre Heizung sinnvoll sind. Als qualifizierte Gebäudeenergieberater können wir Ihnen helfen, eine nachhaltige Lösung für Ihre Immobilie zu finden.
Ein Betriebsverbot für bestimmte Öl- und Gasheizungen gilt nur für Anlagen, die vor 1991 eingebaut wurden oder solche, die nach 1991 eingebaut wurden und ein Betriebsalter von 30 Jahren erreichen.
Ausnahmen:
- Niedertemperatur-Heizkessel
- Brennwertkessel
- Heizungen mit einer Nennleistung von weniger als 4 kW oder mehr als 400 kW
- Selbst bewohntes Eigentum seit dem 1. Februar 2002
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre alte Öl- oder Gasheizung von dieser Regelung betroffen ist, sprechen Sie uns an. Wir überprüfen, ob Ihre Heizungsanlage von den neuen Vorschriften betroffen ist.
Wichtige Information:
Wenn Sie nach dem 1. Januar 2024 eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen möchten, müssen Sie sich verpflichtend beraten lassen. Diese Beratung hilft Ihnen, Fehlinvestitionen oder Fehlplanungen zu vermeiden, da steigende Brennstoffkosten und eine höhere CO2-Bepreisung zu erwarten sind. Wir als Schornsteinfeger und Gebäudeenergieberater bieten diese Beratung an.
Tipp: Nehmen Sie noch heute Kontakt auf, um sich beraten zu lassen, welche Heizlösung für Sie und Ihre Immobilie am besten geeignet ist!
- Fachliche Expertise: Als Schornsteinfegermeister und Gebäudeenergieberater HWK bieten wir kompetente Beratung zu Heizungsoptimierung und Energieberatung.
- Fördermittelberatung: Wir informieren Sie über staatliche Förderungen und helfen Ihnen, Kosten zu senken.
- Heizungsoptimierung: Wir sorgen dafür, dass Ihre Heizung effizient und gesetzeskonform arbeitet.
- Experte für neue Vorschriften: Wir helfen Ihnen, Ihre Heizung gemäß dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) anzupassen.
- Langjährige Erfahrung: Wir bieten Vertrauen und vermeiden Fehlinvestitionen mit fachkundiger Beratung.
Info-Flyer des ZIV hier downloaden
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