Rauchwarnmelder – Installation und Wartung
Rauchwarnmelder retten Leben – aber nur, wenn sie richtig installiert und regelmäßig gewartet werden. Wir übernehmen sowohl die fachgerechte Montage als auch die gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen Ihrer Rauchwarnmelder.
Mittlerweile müssen Neubauten in allen Bundesländern mit Rauchmeldern ausgestattet sein, und in fast allen gilt diese Pflicht auch für Bestandsgebäude.
Montage durch Eigentümer und Vermieter
Die Verantwortung für den Einbau und die Betriebsbereitschaft von Rauchmeldern sowie die Vorgaben zur Ausstattung bestimmter Räume sind in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. In der Regel obliegt die Installation und Wartung dem Eigentümer oder Vermieter.
Mieter teilweise in der Pflicht
Je nach Landesrecht oder Mietvereinbarung kann auch der Mieter für die regelmäßige Pflege und Funktionsprüfung der Rauchmelder verantwortlich sein. Viele Wohnungsgesellschaften und Vermieter übertragen diese Aufgabe jedoch an externe Dienstleister, die die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder in festgelegten Intervallen überprüfen und dokumentieren.
- Beratung bei der Auswahl zu installierenden Geräte oder Systeme
- Beratung bei der Positionierung und beim Anbringen des Rauchwarnmelders
- Inbetriebnahme der Geräte und Einweisung in Betrieb und Wartung
- Rauchwarnmelder mit Q-Qualitätszeichen und fest eingebauter Lithium-Batterien mit einer Lebensdauer von bis zu 10 Jahren
Beratung und Wartung im Kehrbezirk
Honorar je Stunde
Abrechnung auf Stundenbasis zzgl. 49 € An- und AbfahrtBüro
Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr ist unser Büro unter 069/12345678 besetzt.
Zu allen anderen Zeiten rufe ich
schnellstmöglich zurück.
Mobil
Sie können mich auch gerne unter 0151/12345678 erreichen. Falls ich nicht erreichbar sein sollte, freue ich mich auf Ihre Sprach- oder Textnachricht.
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