AUFGABEN DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS

messen FÜR UMWELT UND KLIMA

Abgasverlustmessung bei Öl- und Gasheizungen

Der Abgasverlustwert gibt an, wie viel Prozent der eingesetzten Energie bei der Verbrennung ungenutzt über den Schornstein oder die Abgasleitung abgeführt wird. Zur Bestimmung dieses Werts misst der Schornsteinfeger den Sauerstoffgehalt, die Abgastemperatur und die Verbrennungslufttemperatur im Abgas und berechnet daraus den prozentualen Abgasverlust.

Wie hoch der zulässige Abgasverlust sein darf, hängt von der Nennwärmeleistung der Heizungsanlage ab. Für Anlagen mit einer Leistung zwischen 4 und 25 kW liegt der Grenzwert bei maximal 11 Prozent. Der ermittelte Wert gibt wichtige Hinweise auf die Energieeffizienz der Heizung und kann Aufschluss darüber geben, ob eine Optimierung erforderlich ist.

Rußzahlbestimmung und Kontrolle auf Ölderivate bei Ölheizungen

Bei der Rußzahlbestimmung entnimmt der Schornsteinfeger mit einer Rußpumpe eine Abgasprobe und trägt sie auf ein Filterpapier auf. Anschließend wird das Papier auf Ölderivate, also Ölrückstände oder gelbliche Verfärbungen, untersucht.

Lässt sich kein eindeutiges Ergebnis feststellen, wird zusätzlich ein Fließmitteltest durchgeführt. Die gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn auf keiner der drei Filterproben Ölderivate nachgewiesen werden.

Zur Bestimmung der Rußzahl wird die Schwärzung des Filterpapiers mit einer Vergleichsskala abgeglichen. Dunkle Verfärbungen deuten auf eine erhöhte Rußkonzentration im Abgas hin, was auf eine unvollständige Verbrennung und mögliche Störungen der Heizungsanlage hinweist. In diesem Fall ist eine Wartung erforderlich, um den Wirkungsgrad der Heizung zu verbessern. Je niedriger die Rußzahl, desto effizienter arbeitet die Anlage.

Staub- und Kohlenmonoxid-Messung bei Festbrennstoffkesseln

Bei Heizkesseln für feste Brennstoffe, wie Pellet-, Stückholz- oder Hackschnitzelheizungen, misst der Schornsteinfeger den Staubgehalt (g/m³) und den Kohlenmonoxid-Wert (g/m³) im Abgas. Kohlenmonoxid (CO) ist ein giftiges, farb- und geruchloses Gas, das in hoher Konzentration lebensgefährlich sein kann – insbesondere bei unzureichender Abgasführung.

Auch für Staubpartikel im Abgas gelten gesetzliche Grenzwerte. Eine erhöhte Staubbelastung kann durch technische Störungen oder ungeeignete Brennstoffe verursacht werden und zur verstärkten Feinstaubemission beitragen.

Um die Sicherheit der Anlage und eine umweltfreundliche Verbrennung zu gewährleisten, führt der Schornsteinfeger regelmäßige Emissionsmessungen durch. So wird sichergestellt, dass die Anlage effizient arbeitet und die geltenden Umweltstandards eingehalten werden.

Aufgaben nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) an Heizungsanlagen:

Überprüfungs- und Messfristen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

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